Pflegefachkraft | Praxisanleiterin | Teamleitung
Pflegeleistungen
Beate Falk
Beate Falk
Pflegefachkraft | Praxisanleiterin | Teamleitung
Wir erleichtern Ihnen das tägliche Leben
in Situationen, in denen Ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird – mit ganzheitlicher Betreuung von der körperbezogenen Pflege bis zum stützenden Gespräch. Wir helfen Ihnen
- bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- bei der Nahrungsaufnahme (bis hin zur Sondennahrung)
- beim Toilettengang
- beim An- und Ausziehen (& Verwendung von Inkontinenzprodukten, falls nötig)
- mit pflegerischen Maßnahmen, die Kontrakturen vorbeugen
- mit Bewegungsübungen, die dazu beitragen, mobil zu bleiben
- mit präventiven Maßnahmen gegen Thrombose, Dekubitus, Lungenentzündung und Obstipation
Sie haben Fragen zur köperbezogenen Pflege oder möchten unsere Leistungen in Anspruch nehmen? Rufen Sie uns an unter 040 | 88 14 17 57 0.
Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, was wir für Sie tun können.
Zur Frage der Kosten für Pflege und Betreuung – die AK Hoherade hilft Ihnen, wenn es um Anträge geht und darum, Leistungen zu erhalten
Welche Leistungen brauchen Sie, welche können Sie in Anspruch nehmen? Wir sagen es in einem kostenfreien Beratungsgespräch. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Wir helfen Ihnen bei Anträgen gegenüber Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse und ggf. auch gegenüber der Sozialbehörde, wenn es nötig ist. Voraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Begutachtung durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Während des Begutachtungsverfahrens sind wir gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Leistungen der Pflegeversicherungen nach Pflegegrad
Pflegesachleistung ab 2022
Ziel des Bundesgesundheitsministeriums für 2022: Die Pflege zuhause soll finanziell besser ausgestattet werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01.01.2022 eine Erhöhung der Pflegesachleistungen von fünf Prozent. In Geldbeträgen sieht das dann bei den jeweiligen Pflegegraden so aus:
Pflegegrade | Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 (pro Monat) |
Pflegesachleistungen ab 01.01.2022 (pro Monat) |
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 689 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 2.095 € |
Das Pflegegeld wird nicht erhöht
Wer den ambulanten Pflegedienst für die Pflege zuhause nicht nutzt und ausschließlich ohne professionelle Hilfe pflegt, profitiert nicht von der Erhöhung der Pflegesachleistung. Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen.