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Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP)

Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP)

Die Assistenz in der ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) ist ein Unterstützungsangebot für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ziel dieser Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 99 ff. SGB IX ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu gestalten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Die Unterstützung findet ambulant statt – also im eigenen Wohnumfeld der Klientinnen und Klienten. Unsere qualifizierten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Pflegefachkräfte begleiten Menschen individuell auf ihrem Weg zu mehr Stabilität, Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe.

Was wir im Rahmen der ASP anbieten

Unterstützung orientiert sich immer an der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Zielen. Mögliche Inhalte der Betreuung sind zum Beispiel:

  • regelmäßige persönliche Gespräche und Unterstützung in Krisensituationen
  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags (Tages- und Wochenplanung)
  • Unterstützung bei Gesundheitsfürsorge und Arztkontakten
  • Beratung und Begleitung bei behördlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten
  • Unterstützung bei Schuldenregulierung
  • Hilfe im Bereich Wohnen und Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung
  • Förderung von sozialen Kontakten und Freizeitgestaltung
  • Aufbau von sozialen Netzwerken im wohnortnahen Umfeld

Die Betreuung erfolgt in der Regel über ein festes Bezugsbetreuungssystem, sodass eine vertrauensvolle und kontinuierliche Begleitung gewährleistet ist.

Neben der Einzelbetreuung besteht zudem die Möglichkeit, an Gruppenangeboten in unserer Begegnungsstätte teilzunehmen und dort Kontakte zu anderen Menschen zu knüpfen.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Damit ASP in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Leben in einer eigenen Wohnung oder vergleichbaren Wohnform
  • fachärztliche Diagnose einer psychischen Erkrankung oder eine entsprechende Gefährdung
  • Bewilligung der Leistung durch das Fachamt für Eingliederungshilfe der Sozialbehörde Hamburg

Die Leistung wird beim zuständigen Fachamt für Eingliederungshilfe beantragt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Kontakt

Wenn Sie sich für unser Angebot interessieren oder Fragen zur Assistenz in der ambulanten Sozialpsychiatrie haben, sprechen Sie uns gerne an.

Telefon: 040 | 88 14 17 57 0

E-Mail: asp@ak-hoherade.de

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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